Das Niedersächsische Fischereigesetz wurde geändert, um eine neue Aalverordnung zu erlassen und die Binnenfischereiordnung grundlegend zu novellieren. Am 15. Dezember 2025 hat der Niedersächsische Landtag ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes verabschiedet. Diese Änderungen ermöglichen die Einführung einer neuen Aalverordnung sowie eine umfassende Überarbeitung der Binnenfischereiordnung. Die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Barbara OtteKinast, betonte, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um bestehende Umsetzungsdefizite der europäischen Aalverordnung zu beheben und die rechtlichen Anforderungen an die Fischerei in Niedersachsen zu aktualisieren. Beitragsnavigation Wolgazander erobert Niedersachsen